Häufige Fragen

Häufige Fragen
Das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Sachsen e.V. ist eine Einrichtung der stationären Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII.
Wir bieten Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren Eltern leben können, ein Zuhause in:
- Kinderdorffamilien
- familiennahen Wohngruppen
Beide Angebote sind familienähnliche, langfristige Wohnformen mit klaren Strukturen, Bindungspersonen und intensiver pädagogischer Begleitung.
Im Kinderdorf Sachsen leben Kinder und Jugendliche,
- deren Kindeswohl in der Herkunftsfamilie gefährdet ist oder war
- deren Eltern durch Krankheit, Krisen oder Überforderung die Versorgung nicht sichern können
- die häufig Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch erlebt haben
Die Aufnahme in unsere stationären Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII erfolgt immer über das zuständige Jugendamt.
Der Alltag in unseren Kinderdorffamilien und familiennahen Wohngruppen ist bewusst familienähnlich gestaltet:
- geregelter Tagesablauf mit Schule, Hausaufgaben, Freizeit
- gemeinsame Mahlzeiten, Feste und Rituale
- individuelle Förderung, z.B. Sport, Musik, Hobbys
- Beteiligung der Kinder an Entscheidungen im Alltag
Ziel ist, Kindern ein stabiles, sicheres und förderndes Lebensumfeld zu bieten.
Sie können das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Sachsen e.V. auf mehreren Wegen unterstützen:
- Online-Spende über unser sicheres Spendenformular
- Dauerauftrag für eine monatliche oder jährliche Spende
- Einfach und digital per PayPal
- Überweisung auf unser Spendenkonto bei der SozialBank AG
- IBAN: DE45370205000003582502
- Kontoinhaber: Albert-Schweitzer-Kinderdorf Sachsen e.V.
- Anlassspenden (Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum etc.)
- Testamentsspende / Erbschaft
- Kranzspenden und Trauerspenden
- Unternehmensspenden und projektbezogene Kooperationen
Über regelmäßige Spenden freuen wir uns besonders – so können wir langfristig planen und auch größere Projekte umsetzen.
Spenden für das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Sachsen ermöglichen Angebote, die über die staatliche Grundfinanzierung hinausgehen:
- Freizeit- und Ferienangebote (z.B. Ferienfreizeiten, Ausflüge, Sport- und Kulturprojekte)
- Bildungsförderung (Nachhilfe, Lernmaterialien, digitale Ausstattung)
- Übergang in die Selbstständigkeit (Erstausstattung der ersten Wohnung, Bewerbungstraining, Alltagskompetenzen)
- zusätzliche Elternarbeit und Unterstützung bei begleiteten Umgängen
So tragen Spenden dazu bei, dass Kinder nicht nur versorgt, sondern wirklich gefördert und gestärkt werden. Wir berichten transparent über unsere Projekte – z.B. auf der Website, in Berichten und durch persönliche Informationen auf Anfrage.
Ja, Sie können Ihre Spende zweckgebunden einsetzen, zum Beispiel für:
- Freizeit- und Ferienangebote
- Bildungs- und Nachhilfeprojekte
- Übergang in die Selbstständigkeit (z.B. Erstausstattung Wohnung)
- Elternarbeit und Umgangsbegleitung
Informieren Sie sich gern über unsere aktuellen Spendenprojekte oder wählen Sie selbst einen Verwendungszweck aus, der Ihnen am Herzen liegt.
Tragen Sie Ihren Wunschzweck im Verwendungszweck der Überweisung ein oder kontaktieren Sie uns vorab.
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern auch eine Einzelzuwendungsbestätigung aus (Bitte kontaktieren Sie uns oder geben es direkt bei Ihrer Spende mit an).
Übrigens: Für Spenden unter 300 Euro können Sie einfach Ihren Kontoauszug beim Finanzamt einreichen.
Ja, Ihre Online-Spende wird über eine SSL-verschlüsselte Internetverbindung abgewickelt. Zu Ihrer Sicherheit greifen wir auf diese Technologie zurück, um eine „abhörsichere“ Nutzung Ihrer Daten zu gewährleisten.
Bei Kranzspenden (Trauerspenden) wird im Todesfall statt Blumen und Kränzen um eine Spende für das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Sachsen gebeten:
- In der Traueranzeige und den Einladungen wird ein Hinweis wie „Anstelle freundlich zugedachter Blumen und Kränze bitten wir um eine Spende zugunsten des Albert-Schweitzer-Kinderdorfs Sachsen e.V., Stichwort: [Name der/des Verstorbenen]“ aufgenommen.
- Trauergäste überweisen direkt an das Kinderdorf, unter Angabe des vereinbarten Kennworts.
-
Wir als Verein übernehmen dann:
-
Information der Trauerfamilie über die eingegangenen Spenden
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Dankschreiben und Zuwendungsbestätigungen an die Spender (sofern Adressen vorliegen)
-
Weitere Informationen zu Kranzspenden und Formulierungsvorschläge erhalten Sie über unsere Engagementberaterin Frau Gietzelt.
Mit einer Anlassspende verbinden Sie einen besonderen Tag mit einer guten Tat:
- Statt Geschenken bitten Sie Ihre Gäste um eine Spende für das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Sachsen.
- Geeignete Anlässe sind z.B. Geburtstag, Hochzeit, Silber-/Goldene Hochzeit, Firmenjubiläum oder Ruhestand.
- Sie erhalten von uns auf Wunsch Informationsmaterial, Textvorschläge für Einladungen und eine gesammelte Spendenübersicht nach Abschluss der Aktion.
Hinweise zum Ablauf von Anlassspenden finden Sie auf unserer Spendenseite.
Ja, Sie können das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Sachsen e.V. mit einer Testamentsspende / Erbschaft langfristig unterstützen:
- Sie können das Kinderdorf als Erben oder Miterben einsetzen oder ein Vermächtnis zugunsten des Kinderdorfs festlegen.
- Als gemeinnütziger Träger ist das Kinderdorf Sachsen von der Erbschaftsteuer befreit, sodass Ihr Nachlass ungeschmälert dem guten Zweck zugutekommt.
- Eine Testamentsspende ermöglicht dauerhafte Hilfe für Kinder und Jugendliche über die eigene Lebenszeit hinaus.
- Lesen Sie hier mehr zum Thema Erbschaft und Testament
Unsere Engagementberaterin Frau Anett Gietzelt steht Ihnen gern für alle Fragen rund um das Thema Erben und Spenden zur Verfügung – persönlich, vertraulich und unverbindlich. Wir empfehlen darüber hinaus eine Beratung durch Notar oder Rechtsanwalt.
Die Kosten der Unterbringung und der pädagogischen Grundbetreuung werden in der Regel vom zuständigen Jugendamt nach SGB VIII getragen.
Spenden ersetzen diese Mittel nicht, sondern ergänzen sie gezielt:
- zur Finanzierung von zusätzlichen Fördermaßnahmen, die über die Regelleistungen hinausgehen
- zur Umsetzung von Projekten, die Lebensqualität, Teilhabe und Chancen der Kinder deutlich verbessern
- zur Unterstützung von Elternarbeit und Umgangsgestaltung, soweit diese nicht vollständig aus öffentlichen Mitteln refinanziert ist
Die Zusammenarbeit mit Jugendämtern ist die Grundlage unserer stationären Hilfen zur Erziehung:
- Aufnahme ausschließlich in Abstimmung mit dem Jugendamt
- gemeinsame Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII mit Kind, Eltern und Jugendamt
- regelmäßige Hilfeplangespräche und schriftliche Entwicklungsberichte
- Planung und Durchführung von begleiteten und beaufsichtigten Umgängen
- Kooperation mit weiteren Fachdiensten, Schulen und Ärzten
Jugendämter haben im Albert-Schweitzer-Kinderdorf Sachsen in der Regel eine feste Ansprechpersonen für Fallsteuerung und Fachfragen.
Wir bieten im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII insbesondere:
- Kinderdorffamilien als familienähnliche, langfristige Wohnform
- familiennahe Wohngruppen mit hoher Beziehungs- und Strukturqualität
Je nach Hilfeauftrag sind möglich:
- Stabilisierungs- und Klärungshilfen
- mittelfristige Hilfen mit Perspektiventwicklung
- langfristige stationäre Unterbringung mit klarer Lebensperspektive
Konkrete Leistungsbeschreibungen und Platzkapazitäten stellen wir Jugendämtern auf Anfrage zur Verfügung.
Die Elternarbeit mit den Herkunftsfamilien ist ein fester Bestandteil unserer Arbeit:
- Eltern werden – soweit möglich – in Hilfeplanung und Perspektiven einbezogen
- wir unterstützen die Eltern, ihre Rolle im Leben des Kindes zu bewahren oder neu zu gestalten
- je nach Situation kann das Ziel eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie, eine dauerhafte Unterbringung oder eine klare, stabile Perspektive für das Kind sein
Um die Beziehung zwischen Kindern und Eltern zu erhalten, finden im Kinderdorf Sachsen häufig begleitete und beaufsichtigte Umgangskontakte statt:
- eine pädagogische Fachkraft ist beim Umgang anwesend und unterstützt
- der Umgang wird so gestaltet, dass er sicher, kindgerecht und emotional stabil ist
- Umfang und Häufigkeit der Umgänge werden gemeinsam mit dem Jugendamt, den Eltern und dem Kind geplant
- im Hilfeplanprozess wird regelmäßig überprüft, ob und wie die Umgänge ausgebaut oder angepasst werden können
Diese Form von Elternarbeit schützt das Kind und stärkt zugleich die Beziehung zur Herkunftsfamilie.
Wenn Sie im Albert-Schweitzer-Kinderdorf Sachsen e.V. mitarbeiten möchten, finden Sie alle aktuellen Stellenangebote in unserem Stellenportal.
Wir suchen Menschen, die Kindern und Jugendlichen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII ein sicheres und förderndes Umfeld bieten wollen.
Alle aktuellen Jobs und Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Kontakt
Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e. V.
Großenhainer Str. 138
01129 Dresden
+49 351 320 351 30
F +49 351 320 351 41
verein@kinderdorf-online.de
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