Zukunft schenken

Erbschaft und Testament

Ein Testament ist ein sehr persönlicher Schritt und zugleich eine Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus Gutes zu bewirken. Wer das Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V. berücksichtigt, hilft dabei, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Zuhause, Schutz und neue Perspektiven zu ermöglichen.

Zukunft gestalten, Werte weitergeben

Ein Testament zu verfassen, ist ein sensibler Schritt – aber auch eine große Chance: Sie können selbst bestimmen, was mit Ihrem Vermögen geschieht, und zugleich Kindern ein sicheres Zuhause und neue Perspektiven ermöglichen. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick, wie Sie das Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V. bzw. das Kinderdorf in Steinbach und Dresden in Ihrem letzten Willen berücksichtigen können.

Warum ein Testament wichtig ist

Wenn kein Testament vorliegt, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge – unabhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Beziehungen.

Mit einem Testament können Sie:

  • selbst festlegen, wer Ihr Erbe wird
  • zusätzlich Projekte und Organisationen bedenken, die Ihnen wichtig sind
  • Streit und Unsicherheiten in der Familie vermeiden
  • Ihren Werten ein dauerhaftes Vermächtnis geben

Bitte beachten Sie: Nahen Angehörigen steht in der Regel ein gesetzlicher Pflichtteil zu. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Notar, Rechtsanwältin oder Steuerberater.

Wie Sie gezielt gestalten können

Mit Ihrem Testament können Sie sehr genau regeln, wer was erhält:

  • Erben
    Werden Ihre Rechtsnachfolger. Sie übernehmen alle Rechte und Pflichten und verwalten den Nachlass.
  • Vermächtnis
    Sie können einen bestimmten Vermögenswert – z.B. einen Geldbetrag oder eine Immobilie – gezielt an eine Person oder eine gemeinnützige Organisation wie das Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V. zuwenden.
    Die Erben sind dann verpflichtet, dieses Vermächtnis zu erfüllen.
  • Testamentsvollstreckung
    Wenn die Abwicklung des Nachlasses für Ihre Erben zu belastend sein könnte, können Sie eine Person oder in vielen Fällen auch das Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V. als Testamentsvollstrecker einsetzen. Diese Person sorgt dafür, dass:

    • der Nachlass erfasst und geordnet wird
    • Vermächtnisse ausgezahlt werden
    • Ihre Auflagen zuverlässig umgesetzt werden

Was Ihr Erbe für Kinder bewirken kann

Im Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V. geben wir Kindern ein Zuhause, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können – oft aufgrund von Gewalt, Vernachlässigung oder schwerer Krisen in der Familie.

In unseren Kinderdörfern in Steinbach und Dresden finden diese Kinder Schutz, Stabilität und verlässliche Beziehungen.

Ihr Nachlass kann zum Beispiel helfen:

  • Kinderdorfplätze langfristig zu sichern
  • Therapien, Nachhilfe und Lernförderung zu ermöglichen
  • Freizeit- und Sportangebote zu finanzieren
  • Kindern Teilhabe, Selbstvertrauen und echte Zukunftschancen zu eröffnen

Steuerlich ein wichtiger Vorteil

Zuwendungen an gemeinnützige Vereine wie das Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V. sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.
Das bedeutet: Ihr Engagement kommt unvermindert bei den Kindern und Jugendlichen an.

Zwei Wege: Eigenhändiges oder notarielles Testament

1. Eigenhändiges Testament

  • vollständig handschriftlich verfasst
  • eigenhändig unterschrieben
  • mit Ort und Datum versehen
  • rechtlich wirksam, aber: juristische Beratung ist empfehlenswert, um Fehler und Missverständnisse zu vermeiden

2. Notarielles Testament

  • wird bei einem Notar / einer Notarin Ihrer Wahl erstellt
  • ist rechtlich besonders sicher und fälschungssicher
  • die Kosten richten sich nach der Höhe Ihres Vermögens – in der Regel deutlich geringer als ein späterer Streit im Erbfall
  • der Notar übernimmt meist auch die Hinterlegung beim Nachlassgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister

Häufige Fragen zu Erbschaft und Testament

Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wer Ihr Vermögen erhält und welche Menschen oder Organisationen Ihnen besonders wichtig sind. Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.

Ja. Sie können das Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V. als Erben einsetzen oder dem Verein ein Vermächtnis zukommen lassen, zum Beispiel einen Geldbetrag oder eine Immobilie.

Erben treten die Rechtsnachfolge an und übernehmen Rechte und Pflichten des Nachlasses. Ein Vermächtnis bedeutet, dass eine bestimmte Zuwendung – etwa Geld oder eine Immobilie – an eine Person oder eine gemeinnützige Organisation ausgezahlt wird.

Gerne besprechen wir mit Ihnen unverbindlich, welche Form der Unterstützung zu Ihren Wünschen passt. In vielen Fällen bietet ein Vermächtnis eine unkomplizierte Möglichkeit, das Albert-Schweitzer-Kinderdorf zu bedenken.

Nein. Ein Testament kann vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Ein notarielles Testament bietet jedoch zusätzliche rechtliche Sicherheit.

Nein. Das Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V. ist als gemeinnütziger Verein von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Dadurch kommt Ihre Unterstützung vollständig den Kindern und Jugendlichen zugute.

Ein Nachlass kann unter anderem dazu beitragen, Kinderdorfplätze langfristig zu sichern, Therapien, Nachhilfe und Lernförderung zu finanzieren oder Freizeit- und Sportangebote für die Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen.

Ja. Gerne informieren wir unverbindlich darüber, wie eine testamentarische Zuwendung oder ein Vermächtnis zugunsten des Kinderdorfs gestaltet werden kann. Eine rechtliche Beratung durch Notar, Rechtsanwältin oder Steuerberater ersetzt dies jedoch nicht.

Persönliche Beratung – vertraulich und unverbindlich

Sie überlegen, das Albert-Schweitzer- Kinderdorf in Sachsen e.V. in Ihrem Testament zu berücksichtigen oder haben konkrete Fragen zu Erbschaften und Spenden? Unsere Engagementberaterin Frau Anett Gietzelt ist für Sie da – persönlich, vertraulich und unverbindlich.

Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V.
Großenhainer Str. 138
01129 Dresden
T +49 351 320 351 30
F +49 351 320 351 41

verein@kinderdorf-online.de

Gern sprechen wir mit Ihnen darüber,

  • welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt,
  • wie Ihr Wille zuverlässig umgesetzt werden kann,
  • und welche Form der Unterstützung zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Werten passt.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

Anett Gietzelt

Spendenbetreuung und Engagementberatung

T +49 351 320 351 30
F +49 351 320 351 41

verein@kinderdorf-online.de

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